Corona-Lockerungen ab 18. März 2022
Seit Freitag 18. März 2022 gelten geänderte Corona-Regeln und die Corona-Warnampel fällt weg.
Es gilt jedoch in Übergangsfrist bis zum 2. April 2022 sodass einige Schutzmaßnahmen zunächst weiterhin gelten, siehe www.esv‐schwerin‐handballnachwuchs.de/corona.
In Kurzform gilt für den Trainings- und Spielbetrieb:
- Bitte beachtet die Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und Lüftung von Räumlichkeiten.
- Ein Zutritt ist nur unter Einhaltung der 3G-Regeln erlaubt.
- Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre gilt der Schülerausweis als Testnachweis.
- Innerhalb der Sportstätte gilt weiterhin Maskenpflicht. Ausnahme: Spieler, Trainer und Betreuer auf dem Spielfeld.
- Es gilt ein Abstandsgebot von 1,5 Metern.
- Etwaige Bußgelder übernimmt nicht der ESV Schwerin.
- Bei Fragen oder Problemen wendet euch an uns.