Corona-Ampel ab 10. Januar 2022 auf Warnstufe "rot"
Ab 10. Januar 2022 gilt landesweit wieder die Stufe 4 der risikogewichteten Corona-Warnampel. Die seit November 2021 angewandten die Schutzmaßnahmen gelten nahezu unverändert auf diesen Niveau fort, siehe www.esv‐schwerin‐handballnachwuchs.de/corona.
In Kurzform gilt für den Trainings- und Spielbetrieb:
- Innerhalb der Sportstätte gilt Maskenpflicht. Ausnahme: Spieler, Trainer und Betreuer auf dem Spielfeld.
- Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre gilt der Schülerausweis als Testnachweis.
- Für Trainer, Kampf- und Schiedsrichter gelten 3G-Regeln.
- Zutritt zur Sportstätte nur nach Aufforderung und Kontrolle der 2G Plus-Regeln durch Trainer bzw. Ordner.
- Keine Anwesenheit von Zuschauern beim Training und bei Spielen.
- Etwaige Bußgelder übernimmt nicht der ESV Schwerin.
- Bei Fragen oder Problemen wendet euch an uns.