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Auswirkungen der Corona-Lockerungen ab 4. März 2022

ESV Schwerin e.V. - Handballnachwuchs
Veröffentlicht von ESV Handballnachwuchs in Allgemeines · 6 März 2022
Tags: 2021/22Corona
Ab Freitag 4. März 2022 beginnen gelten neue Corona-Regeln. Momentan gilt landesweit die Stufe 4 der risiko-gewichteten Corona-Warnampel.

Die bisherigen Schutzmaßnahmen gelten zunächst fort, siehe www.esv‐schwerin‐handballnachwuchs.de/corona.

In Kurzform gilt für den Trainings- und Spielbetrieb:
  • Keine Pflicht zu Anwesenheitslisten.
  • Zutritt zur Sportstätte nur nach Aufforderung und Kontrolle der 2G Plus-Regeln durch Trainer bzw. Ordner.
  • Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre gilt der Schülerausweis als Testnachweis.
  • Für Trainer, Kampf- und Schiedsrichter gelten 3G-Regeln.
  • Maximal 200 Zuschauer mit QR-Code-Registrierung.
  • Innerhalb der Sportstätte gilt Maskenpflicht. Ausnahme: Spieler, Trainer und Betreuer auf dem Spielfeld.
  • Etwaige Bußgelder übernimmt nicht der ESV Schwerin.
  • Bei Fragen oder Problemen wendet euch an uns.




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