Auswirkungen der Corona-Lockerungen ab 4. März 2022
Ab Freitag 4. März 2022 beginnen gelten neue Corona-Regeln. Momentan gilt landesweit die Stufe 4 der risiko-gewichteten Corona-Warnampel.
Die bisherigen Schutzmaßnahmen gelten zunächst fort, siehe www.esv‐schwerin‐handballnachwuchs.de/corona.
In Kurzform gilt für den Trainings- und Spielbetrieb:
- Keine Pflicht zu Anwesenheitslisten.
- Zutritt zur Sportstätte nur nach Aufforderung und Kontrolle der 2G Plus-Regeln durch Trainer bzw. Ordner.
- Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre gilt der Schülerausweis als Testnachweis.
- Für Trainer, Kampf- und Schiedsrichter gelten 3G-Regeln.
- Maximal 200 Zuschauer mit QR-Code-Registrierung.
- Innerhalb der Sportstätte gilt Maskenpflicht. Ausnahme: Spieler, Trainer und Betreuer auf dem Spielfeld.
- Etwaige Bußgelder übernimmt nicht der ESV Schwerin.
- Bei Fragen oder Problemen wendet euch an uns.